AGB


 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN EMSL-Eberhardt Media Sound & Light, Thomas Eberhardt Rottenburg (nachfolgend EMSL genannt)

I .Bedingungen für alle Verträge

§ 1. Funktion der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für die gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehung zwischen EMSL und dem Kunden gelten ergänzend zu den einzel vertraglichen Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, soweit sie für jeden Einzelfall ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
§ 2. Vertragsabschluss, Abgabe von späteren Willenserklärungen
(1) Der Kunde ist an seine Bestellung 14 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist kann EMSL die Bestellung ablehnen. Erfolgt keine Ablehnung, so gilt die Bestellung mit Ablauf des 14. Tages als angenommen.
(2) Im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses bedürfen spätere empfangsbedürftige Willenserklärungen der Parteien, insbesondere Kündigungen, Teilkündigungen, zusätzliche Leistungsbestellungen und deren Annahme, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 3. Vertretungsbefugnisse
Vertretungs- oder Verfügungsbefugnisse, die der Kunde bekanntgegeben hat, gelten so lange fort, bis EMSL eine schriftliche Mitteilung über das Erlöschen oder eine Änderung schriftlich zugeht.
§ 4. Haftung
(1) EMSL haftet vorbehaltlich besonders vereinbarter Sorgfaltspflichten nur für solche Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Die Haftung von EMSL für Mängel an neu hergestellten Sachen und Werkleistungen beschränkt sich auf Nacherfüllung. Ist die Nacherfüllung gescheitert oder unmöglich, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nacherfüllung gilt als gescheitert, wenn auch der zweite Nacherfüllungsversuch fehlschlägt. Bei hochtechnisierten Geräten oder Leistungen gilt die Nacherfüllung als gescheitert, wenn drei Nacherfüllungsversuche erfolglos bleiben.
§ 5. Entgelte
(1) Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar, wenn nicht im Einzelfall schriftlich ein Skontoabzug vereinbart worden wird. Wechsel und Scheck werden nur nach besonderer Vereinbarung von EMSL kosten- und spesenfrei angenommen. Die Hinnahme erfolgt erfüllungshalber.
(2) Alle Entgelte, die der Kunde an EMSL zu bezahlen hat, verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Der Kunde kann gegenüber einer Entgeltforderung von EMSL nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
§ 6. Sonstige Bestimmungen
(1) Die Parteien sind sich darüber einig, dass mündliche oder schriftliche Nebenabreden, die nicht im Vertrag enthalten sind, als nicht getroffen gelten. Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Schriftform und muss von beiden Vertragsparteien unterschrieben sein. Entgegen dieser Form getroffene Vereinbarungen sind unwirksam. Der Verzicht auf die Schriftform kann nur schriftlich vereinbart werden. Änderungen der Geschäftsbedingungen, die unter den Voraussetzungen der allgemeinen oder besonderen Geschäftsbedingungen zustande kommen, bleiben hiervon unberührt.
(2) Die Vereinbarungen dieses Vertrags gelten auch für spätere Zusatzvereinbarungen, sofern auf sie nicht ausdrücklich und schriftlich verzichtet wird.
(3) Auch nach Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung oder einzelner Geschäfte gelten für die Abwicklung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Etwaige unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die den Vertragswillen der Parteien in rechtlich zulässiger Weise regeln.
(5) Bei mehrsprachigen Vertragstexten gilt ausschließlich der deutsche. Vertragsübersetzungen in anderen Sprachen als Deutsch werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn sie von einer oder beiden Parteien unterschrieben sind, sofern in der Übersetzung in der jeweiligen Sprache auf diesen Umstand hingewiesen wird.
(6) Auf dieses Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Es gilt die deutsche Gerichtsbarkeit.
(7) Falls der Kunde Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder falls er in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, bestimmen die Parteien das am Unternehmenssitz von EMSL örtlich zuständige Gericht für zuständig. Das Recht von EMSL, gegen den Kunden vor einem nach den gesetzlichen Regeln zuständigen Gericht Klage zu erheben, bleibt unberührt.
II. Bedingungen für Warengeschäfte

§ 7. Gefahrübergang bei Warenversand, Mängelrügeobliegenheit
(1) Gekaufte, vermietete, oder für den Kunden hergestellte Gegenstände (Waren) werden dem Kunden grundsätzlich in den Geschäftsräumen von EMSL übergeben.
(2) Versand und Zustellung erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Aufgabe der Ware zum Versand auf den Kunden über. Führt EMSL den Versand mit eigenen Transportmitteln durch, geht die Gefahr mit Abgang aus dem Lager auf den Kunden über.
(3) Offensichtliche Sachmängel sind vom Kunden unverzüglich schriftlich zu rügen.
III. Verkaufsbedingungen

§ 8. Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Kaufverträgen bleibt die gelieferte Ware Eigentum von EMSL bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises sowie Ausgleichung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung EMSL / Kunde herrührender auch künftiger Forderungen einschließlichaller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der nach § 5 erfüllungshalberangenommenen Schecks. Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs die Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus anEMSL ab. EMSL ist zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Kunde ist zur Verpfändung und Sicherungsübereignungder Vorbehaltsware nicht berechtigt.
(2) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der gelieferten Ware durch EMSL gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
§ 9. Haftung für Gebrauchtwaren
Die Haftung für Sachmängel an gebrauchten Waren wird ausgeschlossen, bei Verbrauchsgüterkaufverträgen aber nur hinsichtlich des Anspruchs des Kunden auf Schadensersatz. § 4 bleibt hiervon unberührt.
IV. Vermietungsbedingungen

§ 10. Mietdauer
Bei Mietverträgen beträgt die Mietdauer mindestens einen Tag. Die Mietdauer verlängert sich jeweils um einen weiteren Tag, wenn das Mietobjekt nicht am letzten Tag der vereinbarten Frist bis Geschäftsschluss oder bis zu dem schriftlich vereinbarten Zeitpunkt bei EMSL eingetroffen ist. Die Miete beginnt an dem Kalendertag, an dem das Mietobjekt das Lager von EMSL verlässt, und endet an dem Kalendertag, an dem das Mietobjekt während der üblichen Geschäftszeiten, bzw. zu dem schriftlich vereinbarten Zeitpunkt bei EMSL eintrifft.
§ 11. Übernahme der Mietsache
Der Kunde ist verpflichtet sich bei Übernahme des Mietobjektes von dessen einwandfreien Zustand, richtiger Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen. Rügen und Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich vorzubringen.
§ 12. Umgang mit Mietsachen
(1) Der Kunde hat das Mietobjekt nicht missbräuchlich zu benutzen und es nur von qualifizierten Fachkräften in der von EMSL vorgesehenen Weise, entsprechend den Bedienungsanleitungen bedienen zu lassen. EMSL ist berechtigt, und der Kunde hat es EMSL zu ermöglichen, das Mietobjekt jederzeit am Einsatzort zu überprüfen.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt Änderungen, Justierungen oder Veränderungen vorzunehmen, Reparaturen an dem Gerät durchzuführen oder zu versuchen, es sei denn, EMSL hat ihm dazu vorher eine schriftliche Genehmigung erteilt.
(3) Firmenzeichen und Kennummern des Herstellers oder Vermieters, Normenschilder und sonstige Bezeichnungen sind unverändert auf dem Mietobjekt zu belassen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, EMSL während der Mietzeit auftretende Schäden oder den Verlust des Mietobjekts unverzüglich anzuzeigen. Er hat EMSL für jeden Verlust des Mietobjekts oder Schaden an dem Mietobjekt zum Neuwert zu entschädigen, kann jedoch den Nachweis eines geringeren Schadens antreten.
§ 13. Verhalten bei Pfändungen Dritter
Der Kunde hat bei Pfändung des Mietobjektes EMSL unverzüglich das Pfändungsprotokoll nebst eidesstattlicher Versicherung zu übersenden, aus der ersichtlich ist, dass die Pfändung das Mietobjekt von EMSL trifft. Das gleiche gilt, wenn von dritter Seite (Grundstückseigentümer, Hypothekengläubiger, Vermieterpfandrecht, usw.) Rechte an dem Mietobjekt geltend gemacht werden.
§ 14. Rückgabe der Mietsache
(1) Der Kunde verpflichtet sich, das Mietobjekt in dem Zustand zurückzubringen, in dem er es von EMSL übernommen hat. Nicht bzw. nicht ordnungsgemäß aufgewickelte Kabel, sowie Zerstörungen und Verschmutzungen jeglicher Art des Mietobjektes, werden nach Aufwand zum üblichen Stundensatz berechnet.
(2) Mit der Rücknahme des Mietobjektes bestätigt EMSL nicht, dass dieses ohne Mängel übergeben wurde. EMSL behält sich ausdrücklich vor, das Mietobjekt eingehend zu prüfen.
§ 15. Sicherheitsleistung
Der Kunde leistet für jedes Mietobjekt eine Kaution in Form einer Barzahlung. Die Höhe der Kaution wird individuell vertraglich festgelegt, sie ist zinslos und erst dann zur Rückzahlung fällig, wenn nach Rückgabe des Mietobjektes dessen jeweilige Mängelfreiheit durch EMSL festgestellt ist.
§ 16. Haftung des Mieters
(1) Der Mieter ist verpflichtet, alle üblichen Versicherungen für die Mietsache abzuschließen
(2) Tritt der Mieter von dem Mietvertrag zurück oder verweigert er aus einem anderen Grund die Annahme der Leistung des Vermieters, hat der Mieter Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung nach folgenden Bestimmungen zu zahlen. Im folgenden wird unter Auftragsvolumen 100% der geschuldeten Leistungen des Mieters verstanden, das sich zusammensetzt aus dem Mietzins zzgl. ggf. vereinbarter Werklöhne und der Leistungen von durch den Vermieter beauftragte Sub-Unternehmen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Berechnung der nachfolgenden Fristen richtet sich nach dem Termin an dem der Mietvertrag zwischen den Parteien abgeschlossen wurde.
Der Mieter hat danach bei einem Rückritt folgende Rücktrittsgebühren zu entrichten:
bis 60 Tage vor Mietbeginn 5% des Auftragvolumens bis 45 Tage vor Mietbeginn 20% des Auftragvolumensbis 30 Tage vor Mietbeginn 35% des Auftragvolumens bis 10 Tage vor Mietbeginn 50% des Auftragvolumens bis 3 Tage vor Mietbeginn 80% des Auftragvolumens. Bei Nichtabholung ,Stornierung oder Absage der Mietsache nach Fälligkeit schuldet der Mieter Schadenersatz in Höhe von 100% des Auftragvolumens. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter nach Fälligkeit eine kurze Nachfrist zu setzten und bei deren Ablauf die Mietsache anderweitig zu vermieten.

V. Bedingungen für Werkleistungen

§ 17. Haftung für Materialfehler, Reparaturen
(1) Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für alle Schäden, die EMSL durch von ihm geliefertes fehlerhaftes Material, insbesondere in Form von Daten entstehen, sofern diese nicht von EMSL zu vertreten sind, und stellt EMSL diesbezüglich von Ansprüchen Dritter frei. Als fehlerhaft gelten insbesondere Daten, die nicht der jeweiligen Datenspezifikation entsprechen, mit sog. Computerviren oder Eingriffs- und Urheberrechten Dritter behaftete Daten, sowie Inhalte, die auf sonstige Weise gegen Rechte Dritter, gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen.
(2) Bei Reparaturaufträgen ist die Haftung von EMSL unbeschadet von § 4 auf den Neuwert des Gerätes beschränkt.

Service

Sie erreichen uns unter:

Tel: +49 7472 - 94 98 37
Fax: +49 7472 - 94 98 38
Mail: info@emsl.de

Kapuzinergarten 1
72108 Rottenburg

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